1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Warenlieferungen,
Montagen und Reparaturleistungen. Alle laufenden Geschäftsbeziehungen, sowie auch künftige Verträge; auch mündlich,
fernmündlich oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an.
Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind, soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen, für uns unverbindlich,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur zur Vermittlung von Aufträgen befugt; ein Auftrag gilt erst als angenommen,
wenn er von unserer Firma schriftlich bestätigt ist und die Ware ausgeliefert ist. Individuelle Vertragsabreden,
insbesondere bestimmte Eigenschaftszusicherungen oder Verwendungsempfehlungen für unsere Waren, Angaben über Reparaturdauer,
-fristen und -kosten sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung unserer Firma, es sei denn, dass für mündliche Erklärungen nach Handelsrecht oder Rechtsscheingrundsätzen
Vertretungsmacht besteht.
3.
Bei Reparaturen führen wir nach den DIN- bzw. VDE-Bestimmungen vorgeschriebene Arbeiten auch ohne ausdrücklichen Auftrag aus,
soweit dies für den Besteller nicht unzumutbar ist. Kostenvoranschläge erteilen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch.
4.
Unsere angegebenen Preise in € sind Preise ohne MwSt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde sind unsere Rechnungen sofort
nach Zugang zur Zahlung fällig; Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt,
Zahlungen entgegenzunehmen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Verlängerte Zahlungsziele
(Zahlungsstundungen) gewähren wir nur unter der Bedingung, dass diese vom Kunden eingehalten werden. Bei überschreitung
der Fälligkeit oder eines vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, außer unseren gesetzlichen Ansprüchen ab
Verzugseintritt bereits ab Zugang der Rechnung vertragliche Fälligkeitszinsen in Höhe banküblicher Sollzinsen, mindestens
5% p.a. zu berechnen sowie weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen. Vorgerichtliche Kosten, insbesondere
Auskunfts- und Mahnkosten, können wir - unbeschadet des Nachweises höherer oder geringerer Kosten - pauschal mit 20 €
geltend machen. Für den Zeitpunkt der Schuldtilgung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Gutschrift des
Betrages auf unserem Konto an. Zahlungen rechnen wir zunächst auf Zinsen und Kosten an. Bei Einleitung eines gerichtlichen
Mahnverfahrens werden sämtliche noch offenen Rechnungen, auch wenn für diese ein Zahlungsziel vereinbart war, zur sofortigen
Zahlung fällig. Mit einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn sie von uns unbestritten oder wenn sie rechtskräftig
festgestellt ist.
5.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers im Inland. Wir liefern frei Haus. Die Versandkosten, Porto/Verpackung,
gegebenenfalls Versicherung, wird gesondert in Rechnung gestellt. Warenlieferungen an Kunden, mit denen keine laufenden
Geschäftsbeziehungen bestehen, können per Nachnahme erfolgen. Mehrkosten für Eilversand, Lieferung ins Ausland, verauslagte
Kosten für unfrei an uns versendete Sachen sowie Kosten aus der Weitersendung zur Reparatur eingereichter Produkte an zentrale
Reparaturstellen und Rücksendung an den Kunden hat uns dieser zu erstatten. Ist bei Reparaturleistungen Abholung der reparierten
Sache durch den Kunden vereinbart und holt dieser sie nicht innerhalb einer Woche ab Zugang unserer Mitteilung ab, so sind wir
berechtigt, angemessene Lagergebühren zu berechnen und/oder den Gegenstand per Nachnahme an den Kunden zu übersenden. Dies gilt
auch, wenn der Kunde eine ihm repariert zugesandte Sache an uns zurücksendet, es sei denn, es läge eine berechtigte Reklamation
vor. In jedem Falle entsteht an der uns zur Reparatur gegebenen Sache, auch wenn sie nicht im Eigentum des Kunden steht, für uns
ein Vertragspfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag; deshalb sind wir bei Nichtabholung oder
Annahmeverweigerung nach entsprechender Ankündigung auch berechtigt, die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau
der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.
6.
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware darf ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder
verpfändet noch übereignet werden. Hiervon ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchsmaterial, das im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr verarbeitet, insbesondere eingebaut wird. In jedem Falle eines Weiterverkaufs oder einer Verarbeitung unserer Waren
tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden (z.B. Bauherren, Generalunternehmer) mit allen Nebenrechten
schon jetzt an uns in Höhe des Werts dieser Vorbehaltsware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen diese Abtretung hiermit
an. Das uns vorbehaltene Eigentum sowie die uns abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung sämtlicher, auch künftiger Forderungen
aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit und solange diesem gegenüber Forderungen zu unseren Gunsten bestehen
(Kontokorrentvorbehalt). Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Nehmen wir auf
Kaufpreiszahlungen erfüllungshalber Schecks und/oder Wechsel an, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit deren ordnungsgemäßer
Einlösung.
7.
Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel im Sinne der §§ 377, 378 HGB unverzüglich
zu rügen. Für etwaige Mängel an den von uns gelieferten Produkten oder an unseren Reparaturen leisten wir, soweit nicht darüber hinaus
gesondert Garantie erteilt wurde, Gewähr nur innerhalb der gesetzlichen Fristen, längstens jedoch innerhalb eines Jahres nach Ablieferung
der Ware bzw. Abnahme der Reparatur durch Nacherfüllung nach unserer Wahl (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung). Schlägt diese fehl,
so kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Zum Nachweis des Mangels und der Einhaltung der
Gewährleistungsfrist bitten wir, uns das defekte Produkt einschließlich zugehöriger Rechnung vorzulegen bzw. durch unseren auf Anfrage
bekannt zugebenden Vertragsspediteur zu übersenden. - Im übrigen sind Warenrücknahme oder Umtausch ausgeschlossen; im Fall von Kulanz-
Rücknahmen sind wir berechtigt, von der Gutschrift einen angemessenen, von uns zu bestimmenden Abschlag für Wertverlust und Handlungskosten
vorzunehmen. - Unsere Haftung für eine Zusicherung oder Garantie ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, es sei denn,
die Zusicherung oder die Garantie habe ausdrücklich das Ziel verfolgt, den Kunden gerade gegen den eingetretenen Mangelfolgeschaden
abzusichern. Die Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen Vorschriften (insb. DlN-Normen und Baurecht) ist in
jedem Falle Sache unserer Kunden, so dass bei deren Nichteinhaltung unsere Haftung ausgeschlossen ist. Im übrigen ist unsere Haftung,
sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgrund, für sämtliche Schäden -
ausgenommen Körperschäden - ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.
Von uns verbindlich gemäß Nr. 2 zugesagte Lieferfristen werden durch Ereignisse höherer Gewalt und durch Betriebs- oder Verkehrsstörungen
in angemessenem Umfang verlängert. Solche Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Ware noch
nicht geliefert und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Selbstbelieferung auch nicht beschafft werden kann.
9.
Daten unserer Kunden werden bei uns elektronisch gespeichert und nur für den normalen Geschäftsverkehr verwendet.
10.
In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen
ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers sowie Gerichtsstand Dachau. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor,
zum gerichtlichen Einzug unserer Forderungen am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Sind die vorstehenden AGB ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam geworden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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