Unter einer Personen-Notsignal-Anlage versteht man eine technische Einrichtung
zum Schutz von gefährdeten Alleinarbeitern.
Die Anforderungen an Personen-Notsignal-Anlagen sind in der
Berufsgenossenschaftsrichtlinie BGR 139 definiert.
Personen-Notsignal-Anlagen von Telefix erfüllen nicht nur diese
Anforderungen, sondern bieten Ihnen auch oftmals einen Mehrwert.
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Forderungen gemäß BGR 139 | Unsere Umsetzung, Ihr Vorteil |
Der willensabhänige Alarm kann von
dem Alleinarbeiter durch Tastendruck
ausgelöst werden | Eine große, rote Ruftaste, die auch mit
Handschuhen gedrückt werden kann.
Versenkt, um versehentliches Drücke
zu vermeiden |
Das Personen-Notsignal-Gerät muss über
mindestens eine willensunabhängige
Alarmierung verfügen. | Ein integrierter Sensor erkennt
Neigung und Bewegungslosigkeit.
Die Zeit für Voralarm kann
konfiguriert werden. |
Vor jeder Inbetriebnahme einers Personen-
Notsignal-Gerätes imd spätestens alle 24
Stunden muss jedes Personen-Notsignal-Gerät
in allen Alarmfunktionen getestet werden. |
Die Mobilgeräte forden den Träger
selbsttätig zum Gerätetest auf.
Bei einigen Geräten erfolgt eine
sprachgesteuerte Bedienerführung |
Alarme müssen innerhalb von 2 Sekunden
an der zentralen Stelle optisch und
akustisch signalisiert werden. |
Bei größeren Systemen erfolgt eine
automatische Lokalisierung des
Verunfallten. |
Die Personen-Notsignal-Geräte müssen
auf Funktion überwacht werden.
Der Ausfall eines Personen-Notsignal-
Gerätes muss innerhalb von 10 Minuten
von der zentralen Stelle erkannt und
optisch und akustisch signalisiert werden. |
Die Alarmierung an der Zentrale erfolgt
nach 10 Minuten.
Ein Funksteckenabriss wird am Mobilgerät bereits
nach ca. 2 Minuten angezeigt. |