Notsignal, Totmann Signal

Unter einer Personen-Notsignal-Anlage versteht man eine technische Einrichtung
zum Schutz von gefährdeten Alleinarbeitern.
Die Anforderungen an Personen-Notsignal-Anlagen sind in der
Berufsgenossenschaftsrichtlinie BGR 139 definiert.

Personen-Notsignal-Anlagen von Telefix erfüllen nicht nur diese
Anforderungen, sondern bieten Ihnen auch oftmals einen Mehrwert.

Forderungen gemäß BGR 139 Unsere Umsetzung, Ihr Vorteil
Der willensabhänige Alarm kann von
dem Alleinarbeiter durch Tastendruck
ausgelöst werden
Eine große, rote Ruftaste, die auch mit
Handschuhen gedrückt werden kann.
Versenkt, um versehentliches Drücke
zu vermeiden
Das Personen-Notsignal-Gerät muss über
mindestens eine willensunabhängige
Alarmierung verfügen.
Ein integrierter Sensor erkennt
Neigung und Bewegungslosigkeit.
Die Zeit für Voralarm kann
konfiguriert werden.
Vor jeder Inbetriebnahme einers Personen-
Notsignal-Gerätes imd spätestens alle 24
Stunden muss jedes Personen-Notsignal-Gerät
in allen Alarmfunktionen getestet werden.
Die Mobilgeräte forden den Träger
selbsttätig zum Gerätetest auf.
Bei einigen Geräten erfolgt eine
sprachgesteuerte Bedienerführung
Alarme müssen innerhalb von 2 Sekunden
an der zentralen Stelle optisch und
akustisch signalisiert werden.
Bei größeren Systemen erfolgt eine
automatische Lokalisierung des
Verunfallten.
Die Personen-Notsignal-Geräte müssen
auf Funktion überwacht werden.

Der Ausfall eines Personen-Notsignal-
Gerätes muss innerhalb von 10 Minuten
von der zentralen Stelle erkannt und
optisch und akustisch signalisiert werden.

Die Alarmierung an der Zentrale erfolgt
nach 10 Minuten.

Ein Funksteckenabriss wird am Mobilgerät bereits
nach ca. 2 Minuten angezeigt.


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Personen-Notsignal-Anlagen