telefix – Sicherung Ihrer Angestellten in der Alleinarbeit

- Ihr Partner für stationäre PNAs gemäß D-GUV-R112-139 (DIN VDE V 0825-1)
- Schnelle Hilfe wenn jede Sekunde zählt
Neues von telefix
Evakuierung von gehörlosen Personen
PNA-Mobilgerät speziell für Tiefkühllagerhäuser
Neuentwicklung des Mobilgerätes G400-BT
Anwendungsgebiete der telefix-Spezialmeldeanlagen

Rechenzentrum

Galvanik (Säure)

Prüf-Felder (Starkstrom)

Prüfkabinen / Messkabinen

Labore

Strahlkabinen

Werkstatt

TK-Lager

Spezialgebiete
telefix – der Spezialist für die Sicherung Ihrer Angestellten in Alleinarbeit
Die telefix.de GmbH ist Hersteller, und beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit der Entwicklung, der Fertigung und dem Vertrieb von Spezialmeldeanlagen auf Funk Basis.
Qualifiziertes Personal, modernster Maschinenpark und rationelle Produktionsmethoden garantieren kostengünstige Herstellung wirtschaftlicher Funk Produkte.
So wie die Welt sich weiterdreht, entwickeln wir unsere Technik und Fortschritt für unser Unternehmen und die Produkte, die wir herstellen. Schlagworte wie Globalisierung, Digitalisierung, Mobilität und Flexibilität begegnen uns jeden Tag. Die Telefix.de GmbH ist seit Jahrzehnten erfolgreich und mittlerweile international im Einsatz. Unser Unternehmen hat seit seiner Gründung stets auf die Bedürfnisse des Marktes reagiert.
Auf den Seiten Einzelarbeit-Alleinarbeit,
Gefährdungsbeurteilung- BGR 139,
Personennotsignal-Totmanntaster und
Notsignal-Totmann finden Sie Informationen zu den jeweiligen Themengebieten.
Auf Personen-Notsignal-Anlagen finden Sie eine Produktübersicht über unsere Systeme für diesen Markt.
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) lösen im Notfall willensabhängige und willensunabhängige Alarme aus und bestehen aus einem Personen-Notsignal-Gerät (PNG), das mit einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNZ) verbunden ist.
PNAs werden überwiegend zur Überwachung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Einzelarbeitsplätzen mit erhöhter oder kritischer Gefährdung eingesetzt.
Gemäß der berufsgenossenschaftlichen DGUV (Regel 112-139) sind Unternehmer dazu verpflichtet Arbeitnehmer, die teilweise oder dauerhaft außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen arbeiten, mit Personen-Notsignal-Anlagen abzusichern, damit im Notfall umgehend Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Alleinarbeiter sind besonderen Risiken ausgesetzt da Unfälle, medizinische Notfälle unbemerkt bleiben können.
Wie helfen Personen-Notsignal-Anlagen beim Alleinarbeiterschutz?

Sobald ein Mitarbeiter allein arbeitet, ist der Arbeitgeber gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, eine besondere Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus Maßnahmen abzuleiten.
Insbesondere muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und die erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
Hier helfen Personen-Notsignal-Anlagen, die je nach Situation willensabhängige und willensunabhängige Alarme an die Empfangszentrale oder einem vorbestimmten Alarmkontakt auslöst.
Dies gibt Arbeitnehmern nicht nur ein sicheres Gefühl, es trägt auch dazu bei, Leben zu retten: denn in einem medizinischen Notfall zählt jede Minute.